Mitgliedschaft
Zur Zeit gelten folgende Beiträge …
Aufnahmegebühr:
- Erwachsene: 150.- €
- Jugendliche bis 17 Jahre: ohne
Jahresbeitrag:
- Aktive Mitglieder: 150.- €
- Passive Mitglieder: 50.- €
- Jugend: 35.- €
Beim Übergang vom Jugendmitglied zum aktiven Mitglied werden die bis dahin gezahlten Jahresbeiträge auf die Aufnahmegebühr angerechnet bzw. verrechnet und es wird nur die Differenz fällig/bezahlt. Bsp. -> Eintritt mit 14 Jahren, Übergang zum aktiven Mitglied nach 4 Jahren. Gezahlte Jahresbeiträge bis dahin -> 35.-€ x 4 Jahre = 140.-€ -> Fällige Aufnahmegebühr bei Übergang -> 10.- €
Arbeitsdienste:
Alle aktiven Mitglieder sind verpflichtet den Verein mit 10 Pflicht-Arbeitsstunden bei zwei Arbeitseinsätzen an den Gewässern sowie bei Festen und Veranstaltungen zu unterstützen, diese verteilen sich auf einen Arbeitsdienst im Frühjahr und einen im Herbst.
- Strafgeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden (gilt nicht für die Jugend): 25 €/Std
Sonstige Gebühren:
- Pfand für 2 Vereinsschlüssel (Jugend erst ab 16 Jahren): 18.- €
Es gibt verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
Passives Mitglied:
Als passives Mitglied können Sie den Verein fördern und unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie volljährig sind. Angeln ist Ihnen als passives Mitglied nicht gestattet, so dass Sie weder einen Fischereischeinbenötigen, noch die Sportfischereiprüfung ablegen müssen. Sie haben jedoch das
Zutrittsrecht zu unseren Vereinsgewässern und unserem Vereinsheim und dürfen auch an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
Aktives Mitglied:
Als aktives Mitglied ist es Ihnen erlaubt, innerhalb der Kapazitäten der Vereinsgewässer und entsprechend dem jeweiligen Pachtvertrag zu angeln. Voraussetzung für die aktive Mitgliedschaft ist die Volljährigkeit, eine bestandene Sportfischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein.
Als aktives Mitglied sind Sie verpflichtet, an mindestens zwei Arbeitseinsätzen zu je 5 Stunden (1x Frühjahr & 1x Herbst) teilzunehmen. Die Anzahl der Stunden sowie die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus der Satzung des Sportangler – Verein Krefeld – Uerdingen 1924 e. V.
Jugendliches Mitglied:
Als „Jugendliches Mitglied“ kannst Du unter folgenden Voraussetzungen dem Angelsport nachgehen:
- Der Jugendfischereischein wurde zum Juli 2026 hin abgeschafft. Mit 12 Jahren darfst Du nun schon den regulären Fischereischein erwerben. Voraussetzung dafür ist das Bestehen der Sportfischereiprüfung. Mit dem Erwerb des regulären Fischereischeins ist es Dir gestattet, tagsüber von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch ohne Begleitung zu angeln.
Sollten Deine Eltern einverstanden sein, dann darfst Du auch, in Begleitung eines aktiven Mitgliedes am Nachtangeln teilnehmen.
- Um Mitglied des Sportangler – Verein Krefeld – Uerdingen 1924 e. V. zu bleiben, solltest Du vor Beendigung des 16. Lebensjahres die Sportfischerprüfung ablegen.
- Auch für Dich als Jugendlicher besteht die Pflicht, an Arbeitseinsätzen teilzunehmen. Die Anzahl der Stunden sowie die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus der Jugendordnung und der Satzung des Sportangler – Verein Krefeld – Uerdingen 1924 e.V.
